Kranarm für Gabelstapler, max. Belastung 4.750 kg, SolidHub
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- Schwere Lasten einfach von oben erfassen und transportieren
- Machen Sie Ihren Stapler im Handumdrehen zu einem mobilen Kran
- Der Kranarm kann in 4 Positionen ausgefahren werden
- Sicherung mit 2 Schraubzwingen
- Schwere Lasten einfach von oben erfassen und transportieren
- Machen Sie Ihren Stapler im Handumdrehen zu einem mobilen Kran
- Der Kranarm kann in 4 Positionen ausgefahren werden
- Sicherung mit 2 Schraubzwingen
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Länge780 mm - 1.960 mm
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ModellKA4750
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Max. Belastung4.750 kg
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Gewicht129 kg
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FarbeBlau
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OberflächeLackiert
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Breite540 mm
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Tiefe1.210 mm
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Höhe470 mm
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Breite Staplertasche170 mm
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Höhe Staplertasche59 mm
- 1 x Kranarm für Gabelstapler, max. Belastung 4.750 kg
- 12 Monate Gewährleistung
- Schwere Lasten einfach von oben erfassen und transportieren
- Machen Sie Ihren Stapler im Handumdrehen zu einem mobilen Kran
- Der Kranarm kann in 4 Positionen ausgefahren werden
- Sicherung mit 2 Schraubzwingen
Sie wollen schwere Lasten von oben erfassen und transportieren, haben jedoch keinen Kran? Mit dem Teleskoplader von SolidHub machen Sie Ihren Stapler im Handumdrehen zu einem mobilen Kran und erhöhen zugleich seine Reichweite. Der Kranarm hat eine maximale Belastung von 4.750 kg, 170 x 59 mm große Gabelöffnungen und wiegt 129 kg.
Jeder SolidHub Lastkran hat 4 Positionen. So können Sie je nach Bedarf die ideale Kranarmlänge exakt wählen. Je nach Auszug hat der Kranarm eine Länge von 780 - 1.960 mm. Gesichert wird der Teleskop-Kranarm über zwei Schraubzwingen.
Hinweis:
Beachten Sie, dass die Verwendung des Teleskoparms den Lastschwerpunkt Ihres Staplers verlagert. Für nähere Informationen ziehen Sie das Schwerlastdiagramm und den Lastschwerpunkt Ihres Geräts heran.
Die Kranarme sind nicht für Hochhubwagen, sondern für Gabelstapler geeignet. Prüfen Sie bitte vor dem Kauf, ob der Kranarm mit Ihrem Gabelstapler (Gabelzinkenquerschnitt bis max. 170 x 59 mm) kompatibel ist.
Bitte informieren Sie sich vor Inbetriebnahme über die national geltenden Vorschriften im Einsatzland. Die Inbetriebnahme und auch das hierfür geeignete Personal für den Einsatz obliegt dem Inbetriebnehmer.